Leitlinien

Leitlinien für eine freiheitliche Ausrichtung des Gesundheitssystems

Eckpfeiler sind insbesondere:

  • Hohe Qualität und Wahlfreiheit für die Versicherten und Patienten
  • Transparenz über Kosten und Ergebnisqualität
  • Wettbewerb im Grundversicherungssystem, um Innovation im Interesse aller Versicherten und Patienten zu erhalten und zu fördern
  • Ein national offener Spitalmarkt für öffentliche und private Leistungserbringer als gleichberechtigte Wettbewerbsteilnehmer
  • Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone (Leistungserbringer, Leistungsfinanzierer, Planer, Gesundheitspolizei, Rekursinstanz bei Preisfestsetzungen)
  • Offenheit für Innovation und medizinischen Fortschritt im Interesse von Qualität und Nutzen für die Patienten

Konkret heisst das:

  • Einführung der neuen Spitalfinanzierung konsequent nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit - keine kantonalen Vorgaben, die diesem Willen des Bundesgesetzgebers zuwiderlaufen
  • Einführung von DRG auf den 1.1.2012 mit einem auf den bestehenden schweizerischen Prozessen aufbauenden pragmatischen Ansatz für die Aufnahme neuer Behandlungsmethoden und innovativer Therapien
  • Wirtschaftliche Anreize für die integrierte Versorgung von chronischen Kranken - Verfeinerung des Risikoausgleichs
  • Transparenz über die Leistungen im Gesundheitswesen
  • Förderung von Nutzen für die Versicherten und Patienten
  • Steigerung der Versorgungsqualität
  • Effiziente und effektive Leistungen im Rahmen der Grundversicherung
  • Ein Schweizer HTA-Modell (Medizintechnik-Folgeabschätzung)
  • Gleiche Finanzierungsanteile bei allen obligatorischen Leistungen der Grundversicherung - stationär und ambulant (Monismus)
  • Vertragsfreiheit zwischen Versicherern und Leistungserbringern - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben
  • Zulassungsstopp für Ärzt auslaufen lassen