Leitlinien
Leitlinien für eine freiheitliche Ausrichtung des Gesundheitssystems
Eckpfeiler sind insbesondere:
- Hohe Qualität und Wahlfreiheit für die Versicherten und Patienten
- Transparenz über Kosten und Ergebnisqualität
- Wettbewerb im Grundversicherungssystem, um Innovation im Interesse aller Versicherten und Patienten zu erhalten und zu fördern
- Ein national offener Spitalmarkt für öffentliche und private Leistungserbringer als gleichberechtigte Wettbewerbsteilnehmer
- Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone (Leistungserbringer, Leistungsfinanzierer, Planer, Gesundheitspolizei, Rekursinstanz bei Preisfestsetzungen)
- Offenheit für Innovation und medizinischen Fortschritt im Interesse von Qualität und Nutzen für die Patienten
Konkret heisst das:
- Einführung der neuen Spitalfinanzierung konsequent nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit - keine kantonalen Vorgaben, die diesem Willen des Bundesgesetzgebers zuwiderlaufen
- Einführung von DRG auf den 1.1.2012 mit einem auf den bestehenden schweizerischen Prozessen aufbauenden pragmatischen Ansatz für die Aufnahme neuer Behandlungsmethoden und innovativer Therapien
- Wirtschaftliche Anreize für die integrierte Versorgung von chronischen Kranken - Verfeinerung des Risikoausgleichs
- Transparenz über die Leistungen im Gesundheitswesen
- Förderung von Nutzen für die Versicherten und Patienten
- Steigerung der Versorgungsqualität
- Effiziente und effektive Leistungen im Rahmen der Grundversicherung
- Ein Schweizer HTA-Modell (Medizintechnik-Folgeabschätzung)
- Gleiche Finanzierungsanteile bei allen obligatorischen Leistungen der Grundversicherung - stationär und ambulant (Monismus)
- Vertragsfreiheit zwischen Versicherern und Leistungserbringern - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben
- Zulassungsstopp für Ärzt auslaufen lassen